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Vergaberechtsreform

Das deutsche Vergaberecht hat bereits mehrfach Novellierungen erfahren.

Novelle 2009

Im Januar 2009, im Rahmen des Konjunkturpaketes II, beschloss die Bundesregierung eine Vereinfachung des Vergaberechts für 2009 und 2010. Seit Januar 2009 gültig, wurde die Dauer von EU-Vergabeverfahren reduziert - von 87 auf 30 Tage. Ebenfalls novelliert: die Einführung neuer Schwellenwerte für die Beschränkte Ausschreibung und für die Freihändige Vergaben. Diese werden im zweijährlichen Rhythmus angepasst und in der aktualisierten Vergabeverordnung (VgV) festgehalten. Vergabestellen können unterhalb dieser Schwellenwerte können Vergabestellen ohne Nachweis des Ausnahmetatbestandes Beschränkte Ausschreibungen oder Freihändige Vergaben umsetzen.

Novelle 2016

Seit April 2016 wurde das Vergaberecht durch das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz sowie die Neufassung der Vergabeverordnung (VgV) novelliert und die resultierenden Änderungen in Kraft getreten. Im Rahmen der Novelle sind:

in der Vergabeverordnung aufgegangen.

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