Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL)
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) regelt in Teil A, Abschnitt 1 die Vergabe von Lieferungen und (Dienst)-Leistungen im Unterschwellenbereich. Von diesen Regelungen ausgenommen sind jene Bauleistungen, welche unter die VOB/A fallen. In Teil B der VOL sind die Verträge zwischen Aufraggebern und -nehmern geregelt.
Die VOL erarbeitet der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL), in welchem Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen sowie von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften sitzen.
Was zuvor für den Oberschwellenbereich durch die VOL/A Abschnitt 2 geregelt war, ist seit 2016 in der VgV festgelegt.
Weitere Informationen sowie die komplette VOL als PDF
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