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ANGEBOTE ÜBER DEM PLANUNGSBUDGET - WAS BIETER WISSEN MÜSSEN

Angebote über dem Planungsbudget - Was Bieter wissen müssen

Eine Vielzahl an öffentlichen Ausschreibungen oberhalb des Schwellenwertes, insbesondere im Bausektor, werden derzeit nicht vergeben. Wir möchten zu Hintergründen und Lösungsansätzen informieren, wenn Angebote über dem Planungsbudget liegen.

Immer mehr öffentliche Ausschreibungen oberhalb des Schwellenwertes werden – insbesondere im Bausektor – derzeit nicht vergeben, weil

  • gar keine oder jedenfalls keine zuschlagsfähigen Angebote
  • Rügen oder unvorhergesehener Änderungsbedarf bei der ausschreibenden Behörde
  • oder nur Angebote weit über Planungsbudget liegend

eingegangen sind. Im DTAD Magazinbeitrag geht es um den Punkt: Was tun, wenn die Ausschreibung, an der ich mich mit einem vergaberechtskonformen, zuschlagsfähigen Angebot beteiligt habe, einfach aufgehoben wird, weil die Angebotssumme über dem behördenintern geplanten Budget liegt?

 

Praxis-Beispiel: ein interessanter Rechtsfall

Vor einiger Zeit ist dies einem Unternehmen in Sachsen-Anhalt geschehen: Eine Vergabestelle schrieb die Sanierung eines Pumpenwerks aus. Das Angebot des Unternehmens war das einzig zuschlagsfähige, lag aber um 15 % über dem behördeninternen Budget. Daraufhin zog die Vergabestelle die Ausschreibung zurück.

Dagegen zog das Unternehmen vor die Vergabekammer Sachsen-Anhalt. Die Vergabekammer prüfte, ob die Behörde auch alle milderen Maßnahmen als die Aufhebung der Ausschreibung geprüft hatte, was nicht der Fall war. So hätte die Vergabestelle beispielsweise prüfen müssen, ob es zur Bewältigung des Auftrages zusätzliche Fördermittel hätte einwerben oder Teile des Auftrages so verschlanken können, dass eine Finanzierung im Rahmen des eigenen Budgets hätte erfolgen können (Entscheidung siehe VK Sachsen-Anhalt, 19.01.2017, 3 VK LSA 54/16).

Falls Sie ein Absageschreiben erhalten mit der Begründung, dass Ihr Angebot zwar das wirtschaftlichste sei, aber über dem Budget liegt, ist folgendes Vorgehen empfehlenswert:

Lassen Sie den Fall nicht auf sich beruhen, sondern bitten Sie unter Verweis auf das obige Urteil um ein persönliches Gespräch zur Preisaufklärung. Erarbeiten Sie mit der Behörde Wege zur Finanzierung, bspw. indem der Leistungsrahmen reduziert wird oder Sie Tipps zur Beschaffung von Fördermitteln geben. Finden Sie bestenfalls heraus, ob die Behörde vor der Ausschreibung eine Kostenschätzung gemacht und aktenkundig niedergelegt hat. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie eine schriftliche Notiz dazu machen.

Kommt es zu keiner Einigung über eine (abgespeckte oder geförderte) Zusammenarbeit, haben Sie vor der Vergabekammer gute Aussichten, wenn sich herausstellt, dass die Behörde im Vorfeld keine Schätzung vorgenommen hat. Denn diese kann nicht nachgeholt werden. Damit fällt die ursächliche Begründung für eine Ausschreibungsaufhebung weg: Denn wo kein Budget, da auch keine Budgetüberschreitung.

Mit diesen Hintergrundinformationen ausgestattet, sind Sie gut vorbereitet für Ihre Akquise im öffentlichen Sektor. Sie suchen noch passende öffentliche Aufträge? Lassen Sie sich von der DTAD Plattform unterstützen:

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