Nachhaltige Beschaffung
Betrachtet man den hohen Anteil der öffentlichen Aufträge am BIP, wird die Bedeutung einer sozial und ökologisch nachhaltigen Beschaffungspolitik in Zeiten von Klimaveränderung, Globalisierung und demografischem Wandel deutlich. Dem trägt § 127 Abs. 1 GWB Rechnung, wonach in eine Preis-Leistungs-Ermittlung neben qualitativen auch ökologische und soziale Aspekte einbezogen werden können (vgl. auch § 97 Abs. 3 GWB). Zudem müssen öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von energieverbrauchsrelevanten Liefer- oder Dienstleistungen den Energieverbrauch bzw. die Energieeffizienz angemessen berücksichtigen (vgl. § 67 VgV).
Bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen sind ebenfalls Energieverbrauch und Umweltauswirkungen zu beachten, entweder durch Vorgaben in der Leistungsbeschreibung oder durch Berücksichtigung in den Zuschlagskriterien (vgl. § 68 VgV).
Auch Lebenszykluskosten können in die Zuschlagskriterien einbezogen werden (vgl. § 127 Abs. 3 GWB). Entgegen der verbreiteten Ansicht, dass Aufträge durch solche Anforderungen automatisch teurer werden, ist oft das Gegenteil der Fall: langfristig können sogar Einsparungen, z.B. durch die günstigere Entsorgung umweltfreundlicher Produkte, erzielt werden. Neben den ökologischen rücken soziale Gesichtspunkte zunehmend ins Bewusstsein der zuständigen Stellen, etwa der Ausschluss von Kinderarbeit. Informationen beispielsweise über den rechtlichen Rahmen oder den genauen Prozess nachhaltiger Beschaffung finden Sie auf den Seiten des Kompass Nachhaltigkeit – Öffentliche Beschaffung.