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Präqualifizierung für Bauaufträge (PQ-VOB)

WAS IST EINE PRÄQUALIFIZIERUNG / EINE PRÄQUALIFIKATION?

Unter der Präqualifizierung oder Präqualifikation (PQ) versteht man die generelle und von der konkreten Einzelvergabe eines öffentlichen Auftrags unabhängige Bewertung eines Unternehmens, ob bzw. inwieweit es zur Ausführung bestimmter Leistungen geeignet ist.

Durch die Präqualifizierung wird die nahezu bei jeder Ausschreibung der öffentlichen Hand anfallende Prüfung bestimmter Eignungsnachweise vorweggenommen, so dass der Anbieter in einem konkreten Vergabeverfahren grundsätzlich keine Einzelnachweise mehr besorgen und vorlegen muss.

Die inhaltlichen Anforderungen der Eignungsanforderungen gelten für alle Bieter gleich - weswegen Bieter mit Einzelnachweisen wie solche mit Eintragungen in Präqualifikationsverzeichnissen zu behandeln sind. Die in dem Verzeichnis hinterlegten Angaben dürfen nach § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 S. 2 VOB/A vom Auftraggeber nicht ohne Grund in Zweifel gezogen werden.

WIE ERLANGEN UNTERNEHMEN DIE PRÄQUALIFIZIERUNG?

Zur Präqualifizierung reichen Unternehmen bei der zuständigen Präqualifizierungsstelle einen Antrag mit den vorgesehenen Dokumenten entsprechend der Liste für Eignungsnachweise ein.

Bei positiver Prüfung wird das Unternehmen in der Datenbank registriert und erhält ein Zertifikat mit Zugangscode. Nimmt das Unternehmen an einem Vergabeverfahren teil, so muss es nur noch den Zugangscode angeben bzw. das Zertifikat als Kopie beifügen.

Während das Verzeichnis der präqualifizierten Unternehmen (Grunddaten) allgemein zugänglich ist, können die überprüften Nachweise (zum Beispiel Bescheinigung des Finanzamts, Referenzliste etc.) nur von demjenigen öffentlichen Auftraggeber eingesehen werden, dem der Zertifikatscode vorliegt.

WAS GILT FÜR DIE VERGABE VON BAULEISTUNGEN?

Für die Vergabe von öffentlichen Bauleistungen im Anwendungsbereich der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil A (VOB/A) wird die Präqualifikationsliste (PQ-Liste) vom eigens hierfür gegründeten „Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.“ geführt.

Der PQ-Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, ein Präqualifikationssystem für Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge in Deutschland einzuführen und weiterzuentwickeln.

Der Verein führt eine im Internet allgemein zugängliche Liste präqualifizierter Bauunternehmen. Dort sind die entsprechenden Nachweise zur Eignung und für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen der geführten Unternehmen in einem geschützten Bereich hinterlegt. Hierauf können die öffentlichen Vergabestellen per Passwort und der Registrierungsnummer des präqualifizierten Unternehmens zugreifen.

Bauunternehmen können ihre Eignung bei fünf Präqualifizierungsstellen für öffentliche Bauaufträge nachweisen. Je nach dem, für wie viele Leistungsbereiche sich ein Unternehmen präqualifizieren will, müssen für eine Registrierung zwischen ca. 400 und 700 EUR pro Jahr aufgewendet werden.

Dabei ist zu beachten, dass die verschiedenen Präqualifizierungsstellen unterschiedliche Preismodelle anwenden und sich abhängig von Größe und Spezialisierung des jeweiligen Bauunternehmens ein Vergleich durchaus lohnt.

Für den Liefer- und Dienstleistungsbereich gibt es seit 2009 unter dem Dach des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) ein bundeseinheitliches Präqualifizierungssystem, die „Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich“ (PQ-VOL).

PRÄQUALIFIZIERT HEISST NICHT IMMER GEEIGNET

Bei besonderen Anforderungen an die Eignung kann es sein, dass jeder Bieter neben der Präqualifizierung weitere Einzelnachweise vorlegen muss.

Bieter müssen beachten, dass sie durch das Präqualifikationssystem zwar bei der Nachweisbeschaffung entlastet werden; sie werden aber nicht von der Anforderung befreit, Referenzen vorzulegen, die mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind.

Sofern Bieter sich auf Referenzen aus dem Präqualifikationsverzeichnis berufen, legen sie ihre Referenzen mit dem Angebot fest. Sind die in der PQ-Liste hinterlegten Referenzen nicht vergleichbar mit dem aktuellen Auftrag, droht ein Angebotsausschluss. Der Auftraggeber darf dann auch keine weitere Referenzen nachfordern.

Auch kann bei besonderen Umständen oder aus Erkenntnissen der Vergangenheit Anlass für den Auftraggeber bestehen, die Eignung eines bestimmten Bieters in Frage zu stellen. Hat der Auftraggeber zum Beispiel mit einem Unternehmen schlechte Erfahrungen im Zusammenhang mit vorangegangenen Vertragsabwicklungen gemacht, die Zweifel an der Eignung aufkommen lassen, ist er trotz der Präqualifikation berechtigt, eine gesonderte Eignungsprüfung durchzuführen.

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