Vergabesperre
Von einer Vergabesperre (auch Auftragssperre) spricht man, wenn ein Unternehmen wegen einer – meist besonders schweren – Verfehlung von zukünftigen Auftragsvergaben ausgeschlossen wird. Während der Ausschluss allein das laufende Vergabeverfahren betrifft, wirkt sich die Vergabesperre als Sanktion für weitere Vergabeverfahren in der Zukunft aus. Von einer koordinierten Auftragssperre spricht man, wenn sich Vergabestellen gegenseitig über das Fehlverhalten eines bestimmten Unternehmens informieren und die Vergabestellen ein Fehlverhalten in „fremden“ Vergabeverfahren zum Anlass für eine Sperre bei eigenen Auftragsvergaben nimmt.
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