Bundeshaushaltsordnung (BHO)
Die Bundeshaushaltsordnung (BHO) stellt den rechtlichen Rahmen für öffentliche Aufträge und Ausschreibungen dar, die unterhalb der EU-Schwellenwerte vergeben werden. Daneben sind die Landeshaushaltsordnungen (LHO) die Landesvergabegesetze sowie die Gemeindehaushaltsverordnungen (GemHVO) zu beachten.
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