Bundeshaushaltsordnung (BHO)
Die Bundeshaushaltsordnung (BHO) stellt den rechtlichen Rahmen für öffentliche Aufträge und Ausschreibungen dar, die unterhalb der Schwellenwerte der Europäischen Union vergeben werden. Daneben sind die Landeshaushaltsordnungen (LHO) die Landesvergabegesetze sowie die Gemeindehaushaltsverordnungen (GemHVO) zu beachten.
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