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Teilaufhebung einer Ausschreibung

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Sofern die Vergabe einer Ausschreibung nach Losen erfolgt, kann die Vergabestelle bei Verfahrensmängeln eine nur teilweise Aufhebung der Ausschreibung vornehmen. Beispielsweise kann bei inhaltlichen Fehlern in der Ausschreibung nur ein Los seine Gültigkeit verlieren.

Anders als in der VOL wird in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) nur der Fall der Gesamtaufhebung der Ausschreibung ausdrücklich geregelt.

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