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Bekanntmachungstext

WAS IST EIN BEKANNTMACHUNGSTEXT? – EINE DEFINITION

Sobald ein Vergabeverfahren eingeleitet wird, muss ein Bekanntmachungstext verfasst werden, damit die Öffentlichkeit sowie potenzielle Auftragnehmer über die anstehende Vergabe informiert werden. Der Bekanntmachungstext enthält alle für eine Teilnahme oder spätere Angebotsabgabe relevanten Informationen zur Ausschreibung. Im Bekanntmachungstext wird unter anderem festgehalten, welche Voraussetzungen für eine Teilnahme bestehen, welche Rahmenbedingungen und Fristen eingehalten werden müssen sowie welche Leistungen erbracht werden sollen. Im Text wird auf die Vergabeunterlagen mit detaillierteren Informationen hingewiesen. Die Vergabeunterlagen können jederzeit angefordert werden. Geregelt werden die wesentlichen Inhalte eines Bekanntmachungstextes in § 12 VOL/A und § 12 VOB/A (unterhalb der Schwellenwerte). Werden die EU-Schwellenwerte überschritten gilt § 37 Abs. 2 GWB. Im Falle von unterschwelligen Liefer- und Dienstleistungen gilt die §28 UVgO.

WELCHE INFORMATIONEN ENTHÄLT DER BEKANNTMACHUNGSTEXT?

Im Bekanntmachungstext sind alle für die Ausschreibung relevanten Informationen sowie die Beschreibung des Auftrags zusammengefasst:

  • Auftraggeber inklusive Kontaktperson sowie Kontaktdaten
  • Teilnahme-, Liefer- und Ausführungsfristen
  • Umfang des Auftrags
  • Art des Auftrags
  • Ausführungsort
  • notwendige Nachweise für die Einstufung der Eignung des Bieters

AUF WAS SOLLTEN SIE IM BEKANNTMACHUNGSTEXT ACHTEN?

Beachten Sie die Fristen im Bekanntmachungstext und die geforderten Nachweise über die Eignung. Nur ein korrekt, vollständig und fristgerecht abgegebenes Angebot kann von der Vergabestelle berücksichtigt werden. Fehlen Unterlagen oder werden zu spät eingereicht, kann es zum Ausschluss vom Verfahren kommen.
Vermuten Sie, dass Sie unrechtmäßig vom Vergabeverfahren ausgeschlossen worden sind, oder dass die Vergabestelle in anderer Form gegen das Vergaberecht verstoßen hat, können Sie eine Rüge anstreben.

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