Ausschreibungsreife
Bevor ein Auftraggeber einen Bedarf ausschreibt und ein damit verbundenes Vergabeverfahren einleitet, muss er die notwendige Ausschreibungsreife sicherstellen. Sie ist gegeben, wenn sämtliche Vergabeunterlagen fertig gestellt sind und die durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen innerhalb der angegebenen Fristen ausgeführt werden können.
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