Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gibt Auskunft über die Eignung von Unternehmen zur Teilnahme an Vergabeverfahren sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vgl. §§ 48 Abs. 3 und 50 VgV) im Sinne der Bedingungen für EU-Vergaben. Durch die EEE wird das aufwendige Bereitstellen von Unterlagen zur Eignungsprüfung vorstrukturiert und vereinfacht. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in allen EU-Sprachen verfügbar und EU-weit einheitlich. Ab Oktober 2018 wird die EEE nur noch elektronisch verfügbar sein. Über einen Online–Dienst der Europäischen Kommission lässt sich das Formular ausfüllen und zusammen mit anderen Unterlagen direkt an die öffentlichen Auftraggeber versenden.
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