Einstufiges Vergabeverfahren
Ein einstufiges Vergabeverfahren liegt vor, wenn die Eignungsprüfung und die Bewertung der Angebote zeitlich zusammenfallen. In solchen Verfahren schränkt der Auftraggeber im Vorfeld der eigentlichen Angebotsabgabe den Bieterkreis nicht ein. Das einstufige Vergabeverfahren findet in der Öffentlichen Ausschreibung sowie deren europarechtlichem Gegenstück, dem Offenen Verfahren, Anwendung.
Siehe auch: Zweistufiges Vergabeverfahren
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